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Förderungen 3. August 2026 5 Min. Lesezeit

Gebäudehülle winterfest machen: Bis zu 20 % BAFA-Förderung für Dämmung und Fenster – so viel steht Ihnen 2026 zu

Der Sommer ist die beste Zeit, um Dach, Fassade und Fenster fit für den Winter zu machen: Handwerker haben eher Kapazität, und jede Maßnahme, die jetzt beginnt, senkt schon in der kommenden Heizperiode die Kosten. Das Beste daran: Der Staat übernimmt bis zu 20 Prozent. Seit der BEG-Reform am 21. Juli 2026 gelten allerdings neue Spielregeln – vor allem beim iSFP-Bonus. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen 2026 zusteht und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Gebäudehülle winterfest machen: Bis zu 20 % BAFA-Förderung für Dämmung und Fenster – so viel steht Ihnen 2026 zu

Das Wichtigste in Kürze

  • 15 % Grundförderung vom BAFA gibt es für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – etwa Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke oder den Austausch alter Fenster.
  • Plus 5 % iSFP-Bonus: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt der Zuschuss auf bis zu 20 %. Seit dem 21. Juli 2026 wirkt dieser Bonus jedoch erst ab 30.000 € Investition – und nur auf den darüberliegenden Betrag.
  • Bis zu 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit und Jahr sind möglich (förderfähige Höchstkosten: 30.000 €, mit iSFP 60.000 €).
  • Ohne Energieeffizienz-Experten geht nichts: Für die Förderung müssen Planung, Antrag und Bestätigung von einem gelisteten Experten begleitet werden – der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein.

Warum sich die Gebäudehülle zuerst lohnt

Bevor über eine neue Heizung nachgedacht wird, sollte die Gebäudehülle stimmen – also Dach, Außenwände, Fenster und Kellerdecke. Der Grund ist einfach: Über eine ungedämmte Fassade und alte Fenster entweicht ein Großteil der Heizwärme. Wer zuerst dämmt, verkleinert den Wärmebedarf des Hauses dauerhaft. Eine anschließend geplante Heizung kann dann kleiner dimensioniert werden, arbeitet effizienter und ist günstiger im Betrieb – gerade bei einer Wärmepumpe ein entscheidender Faktor.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Dachau, München und Umgebung heißt das: Die Reihenfolge der Sanierungsschritte entscheidet mit darüber, wie viel Förderung und wie viel Einsparung am Ende zusammenkommen. Genau hier setzt ein durchdachter Sanierungsfahrplan an – und er zahlt sich doppelt aus, wie Sie gleich sehen.

Diese Maßnahmen fördert das BAFA

Unter die „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) fallen unter anderem:

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken sowie Kellerdecken und Bodenflächen,
  • Erneuerung oder Ersatz von Fenstern, Außentüren und Toren,
  • sommerlicher Wärmeschutz, etwa außenliegende Verschattung.

Wichtig sind die technischen Mindestanforderungen: Damit eine Maßnahme gefördert wird, müssen bestimmte Höchstwerte für den Wärmedurchgang (U-Wert) eingehalten werden. Als Orientierung gelten für die Außenwand rund 0,20 W/(m²K), für das Dach beziehungsweise die oberste Geschossdecke etwa 0,14 W/(m²K) und für Kellerdecke oder Bodenflächen ungefähr 0,25 W/(m²K). Neue Fenster im Wohngebäude sollten einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen. Ob eine geplante Maßnahme diese Werte sicher erfüllt, prüfen wir im Rahmen der Fachplanung – denn wird die Anforderung knapp verfehlt, entfällt die Förderung komplett.

15 Prozent, 20 Prozent – und die neue 30.000-Euro-Schwelle

Die Grundförderung für die Gebäudehülle beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt und die Maßnahme daraus umsetzt, erhält einen Bonus von 5 Prozentpunkten – also insgesamt bis zu 20 Prozent.

Hier liegt die zentrale Neuerung der BEG-Reform vom 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus wird nicht mehr automatisch auf die gesamten Kosten gewährt. Er greift erst ab einer Investition von 30.000 Euro – und nur für den Betrag, der darüber liegt. Für kleinere Einzelmaßnahmen wie einen reinen Fenstertausch oder eine einzelne Fassadendämmung bedeutet das in der Praxis oft: Es bleiben 15 Prozent statt der früheren 20 Prozent. Bei umfangreicheren Sanierungen entfaltet der Bonus dagegen weiter seine volle Wirkung.

An den förderfähigen Höchstkosten hat sich nichts geändert: Sie liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bei 60.000 Euro. Daraus ergibt sich der maximale Zuschuss: ohne iSFP bis zu 4.500 Euro, mit iSFP unter Ausschöpfung der Höchstgrenzen bis zu rund 12.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Wer mehrere Maßnahmen sinnvoll über zwei Kalenderjahre verteilt, kann die Grenzen sogar mehrfach nutzen – auch das ist Teil einer guten Förderstrategie.

Ohne Energieeffizienz-Experten läuft nichts

Anders als beim reinen Heizungstausch ist bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle ein gelisteter Energieeffizienz-Experte (EEE) verpflichtend eingebunden. Er erstellt die technische Projektbeschreibung, begleitet die Antragstellung und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Ausführung. Zwei Punkte sind dabei entscheidend: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben – wer zuerst beauftragt und dann beantragt, geht leer aus. Und die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind selbst förderfähig.

FAIR. FOR ENERGY ist als dena-akkreditiertes Ingenieurbüro genau für diese Rolle zugelassen: von der ersten Einschätzung über die U-Wert-Nachweise und den BAFA-Antrag bis zur Bestätigung nach Durchführung – produktneutral und aus einer Hand.

Alternative: der Steuerbonus nach § 35c EStG

Wer die Förderung nicht über das BAFA abwickeln möchte, kann energetische Sanierungen am selbst genutzten Eigenheim auch steuerlich geltend machen: Über den § 35c EStG lassen sich 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen, maximal 40.000 Euro pro Objekt. Beides – Zuschuss und Steuerbonus – lässt sich allerdings nicht kombinieren; für dieselbe Maßnahme müssen Sie sich für einen Weg entscheiden. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von Umfang, Eigennutzung und Ihrer Steuerlast ab. Auch diese Abwägung nehmen wir Ihnen ab.

Hinweis

Stand: August 2026. Alle Angaben zu Fördersätzen, Höchstbeträgen und technischen Anforderungen dienen der Orientierung und können sich ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Bedingungen von BAFA und KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Energieberatung oder Steuerberatung.

Auf den Punkt

Die Gebäudehülle ist der Hebel mit der größten Wirkung – und der Sommer der ideale Zeitpunkt, sie anzugehen. Bis zu 20 Prozent Zuschuss und bis zu 12.000 Euro pro Wohneinheit sind drin, wenn Reihenfolge, technische Anforderungen und Antragszeitpunkt stimmen. Seit dem 21. Juli 2026 lohnt sich der iSFP-Bonus vor allem bei größeren Vorhaben. Wer jetzt plant, senkt schon im kommenden Winter seine Heizkosten – und lässt kein Fördergeld liegen.

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