Heizungsprüfung & hydraulischer Abgleich: Diese Fristen gelten 2026/2027 – und so sichern Sie sich bis zu 20 % Förderung
Ihre Heizung läuft – aber läuft sie auch richtig? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet immer mehr Eigentümer, ihre Heizung prüfen und optimieren zu lassen. Für ältere Gasheizungen rückt dabei eine konkrete Frist näher: der 30. September 2027. Wer nicht wartet, sondern jetzt handelt, verbessert nicht nur den Wirkungsgrad seiner Anlage – sondern sichert sich für den hydraulischen Abgleich bis zu 20 Prozent Zuschuss. Wir erklären, welche Regeln für welches Gebäude gelten.

Das Wichtigste in Kürze
- Der hydraulische Abgleich ist nach § 60c GEG seit dem 1. Oktober 2024 Pflicht für jede neu eingebaute Heizung in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten.
- Die Heizungsprüfung nach § 60b GEG betrifft ältere Anlagen in größeren Gebäuden: Heizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis spätestens 30. September 2027 geprüft und optimiert sein.
- Für Ein-, Zweifamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser (bis fünf Wohneinheiten) besteht keine gesetzliche Pflicht – dafür gibt es hier für den freiwilligen Abgleich bis zu 20 % Förderung.
- Der Weg zur Förderung führt über den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B – wir prüfen im Fördermittel-Check, was für Ihr Gebäude gilt.
Warum der Gesetzgeber die Heizung ins Visier nimmt
Rund drei Viertel der Energie in einem durchschnittlichen Haushalt fließen in Wärme. Genau hier setzt das Gebäudeenergiegesetz an: Eine Heizung, die nicht optimal eingestellt ist, verbraucht unnötig Brennstoff, verteilt die Wärme ungleichmäßig und lässt einzelne Räume auskühlen, während andere überhitzen. Mit den Paragrafen 60b und 60c GEG verpflichtet der Gesetzgeber deshalb schrittweise dazu, bestehende und neue Heizungen fachlich prüfen und einregulieren zu lassen.
Wichtig zu verstehen: Es geht dabei um zwei unterschiedliche Pflichten. Die Heizungsprüfung (§ 60b) betrifft bestehende Anlagen und fragt: Ist die Heizung überhaupt noch effizient eingestellt? Der hydraulische Abgleich (§ 60c) sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er braucht. Beide greifen ineinander – und für beide entscheidet vor allem die Größe Ihres Gebäudes darüber, ob und wann Sie handeln müssen.
§ 60c GEG: Der hydraulische Abgleich als Pflicht
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt: Wird in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten eine Heizung neu eingebaut oder neu in Betrieb genommen, muss anschließend ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Das betrifft nicht nur Gasheizungen, sondern grundsätzlich alle wasserführenden Systeme – von der Öl- und Pelletheizung bis zur Wärmepumpe.
Der hydraulische Abgleich ist dabei kein bürokratischer Selbstzweck. Er ist die Voraussetzung dafür, dass eine Heizung – und gerade eine moderne Wärmepumpe – mit niedrigen Vorlauftemperaturen effizient arbeitet. Ohne Abgleich bleibt selbst die beste neue Anlage unter ihren Möglichkeiten.
§ 60b GEG: Die Heizungsprüfung – und die Frist 30.09.2027
Die zweite Pflicht richtet sich an den Bestand. Nach § 60b GEG müssen Gasheizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten regelmäßig geprüft und optimiert werden. Der Zeitpunkt hängt vom Alter der Anlage ab:
Für Heizungen, die ab dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, ist die Prüfung jeweils innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach dem Einbau fällig. Für eine Anlage aus dem Jahr 2010 bedeutet das: Die Prüfung steht bereits 2026 an. Für alle Heizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, gilt eine feste Obergrenze – sie müssen spätestens bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert sein.
Bei der Prüfung schaut eine Fachperson unter anderem, ob die Heizungseinstellungen zum Gebäude passen, ob die Vorlauftemperatur zu hoch liegt und ob Pumpen und Dämmung noch dem Stand der Technik entsprechen. Für Wärmepumpen gilt übrigens eine eigene, gesonderte Prüfpflicht nach § 60a GEG.
Was ist mit dem Ein- und Zweifamilienhaus?
Die gute Nachricht für die meisten unserer Kundinnen und Kunden in Dachau und Umgebung: Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit bis zu fünf Wohneinheiten besteht keine gesetzliche Pflicht zur Heizungsprüfung oder zum hydraulischen Abgleich.
Trotzdem lohnt sich der Abgleich hier fast immer – und zwar doppelt. Erstens senkt er den Verbrauch spürbar, weil die Wärme dorthin gelangt, wo sie gebraucht wird. Zweitens ist er die Eintrittskarte in die Förderung: Der hydraulische Abgleich nach dem sogenannten Verfahren B ist seit dem 1. Januar 2023 Voraussetzung, um für Heizungsoptimierungen überhaupt BAFA-Mittel zu erhalten.
Kosten und Förderung: bis zu 20 Prozent zurück
Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen die Kosten für eine professionelle Heizungsprüfung mit hydraulischem Abgleich nach Verfahren B in der Regel zwischen 1.800 und 3.000 Euro. Die Spanne richtet sich nach Größe des Gebäudes, Anzahl der Heizkreise, Erreichbarkeit der Messstellen und dem Aufwand der Optimierung. Im Mehrfamilienhaus rechnet man grob mit 600 bis 1.500 Euro pro Wohneinheit beziehungsweise etwa 15 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Für die freiwillige Heizungsoptimierung in Gebäuden bis fünf Wohneinheiten gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Kommt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hinzu, steigt der Satz auf bis zu 20 Prozent. Diese Förderung ist von der jüngsten BEG-Reform im Juli 2026 nicht betroffen und steht weiterhin zur Verfügung. Wird der Abgleich im Zuge eines Heizungstauschs auf eine Wärmepumpe durchgeführt, ist er bereits in die KfW-Förderung (Programm 458) eingebunden.
Hinweis
Stand der Förder- und Preisangaben: Juli 2026. Alle Werte sind Orientierungswerte; maßgeblich sind die offiziellen Bedingungen von BAFA und KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Energieberatung.
Checkliste: Heizungsprüfung & hydraulischer Abgleich bis 2027
Kompakt in 8 Schritten — inkl. Fristen, Kosten-Richtwerten und Förderhinweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Fristen nach GEG § 60b/60c übersichtlich nach Gebäudetyp
- 8 konkrete Umsetzungsschritte — vom Bestand bis zur Fachunternehmererklärung
- Kosten- und Förderrichtwerte (BEG EM, bis zu 20 % Zuschuss)
- Typische Stolperfallen, die Fördermittel kosten
Ob Pflicht oder freiwillig – die Optimierung Ihrer Heizung zahlt sich aus. Größere Gebäude (ab sechs Wohneinheiten) müssen die Fristen des GEG im Blick behalten, spätestens den 30. September 2027 für ältere Anlagen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der hydraulische Abgleich zwar keine Pflicht, aber ein Hebel für weniger Verbrauch und bis zu 20 Prozent Förderung. Entscheidend ist, dass der Abgleich fachgerecht nach Verfahren B erfolgt – sonst gibt es kein Geld vom Staat.



