Änderungen beim Heizungsgesetz
Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Die Bundesregierung hat Ende Februar 2026 die Eckpunkte zur Reform des GEG vorgestellt – damit gehen auch Änderungen beim sogenannten Heizungsgesetz einher:

Eckpunkte des GEG (Gebäudemodernisierungsgesetz):
- Aus GEG wird GMG
Das neue Gesetz soll Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen.
Es soll zum 01.07.2026 in Kraft treten. - Förderung bis 2029
Die staatliche Förderung soll für den Heizungstausch (z.B. Wärmepumpen) grundsätzlich bis 2029 gesichert bleiben.
Ob die aktuellen Fördersätze (bisher bis zu 70%) in voller Höhe bleiben, ist noch nicht bekannt. - Gas- & Ölheizungen wieder erlaubt
Die strikte Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen.
Dadurch soll der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen im Bestand wieder erlaubt sein.
Im Neubau bleibt die 65%-Pflicht vorerst bestehen. - “Bio-Treppe”
An Stelle harter Verbote sollen neue fossile Heizungen künftig überwiegend CO2-frei betrieben werden und schrittweise anteilig grüne Brennstoffe nutzen müssen (z.B. Biomethan, Bio-Öl).
Geplante Stufen: ab 2029 mindestens 10% Bio-Anteil, weitere Anstiege bis 2040. - Hydraulischer Abgleich bleibt Pflicht
Die Regelungen des GEG zum hydraulischen Abgleich bleiben nach jetzigem Stand im GMG bestehen.
Nach § 60c GEG ist der hydraulische Abgleich für Gebäude mit mind. sechs Wohneinheiten und Wasser als Wärmeträger gesetzlich Pflicht. - Zeitplan
Ein Referentenentwurf des GMG wird bis Ostern 2026 erwartet. Die Verabschiedung im Bundestag ist bis 1. Juli 2026 geplant.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten weiterhin die Regelungen des GEG 2024.
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