BEG-Förderung kurzfristig gestoppt: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Kurz vor dem Inkrafttreten des GModG hat das BAFA die Antragsannahme für einzelne BEG-Programme vorübergehend pausiert. Für viele Eigentümer stellt sich die Frage: Ist meine geplante Sanierung jetzt in Gefahr?

Was ist passiert?
Zur Überführung der bestehenden Richtlinien in das neue GModG hat der Bund die Annahme neuer Anträge für Einzelmaßnahmen kurzzeitig unterbrochen. Bereits gestellte Anträge sowie laufende Vorhaben sind davon nicht betroffen — deren Bearbeitung läuft regulär weiter.
Was bedeutet das für Ihre Sanierung?
- Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Konditionen — Umsetzung wie geplant.
- Anträge, die vor dem Stichtag eingegangen sind, werden nach alter Richtlinie geprüft.
- Neue Anträge werden ab dem 21.07.2026 nach den neuen Konditionen angenommen.
- Vorhabenbeginn vor Antragstellung führt weiterhin zum Verlust der Förderung.
Unsere Empfehlung
Nutzen Sie die kurze Unterbrechung für die saubere Vorbereitung Ihres Antrags: Datenaufnahme, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und iSFP. So können Sie ab dem 21.07. sofort und mit voller Fördersumme starten. Wir prüfen für Sie kostenlos, welche Programme in Ihrem Fall greifen.
Ein Förderstopp ist kein Förderende — mit vorbereiteter Antragsstrecke sichern Sie sich am Stichtag den kompletten Zuschuss.



