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Förderungen 15. Juni 2026 4 Min. Lesezeit

Fachunternehmererklärung: Ohne Nachweis keine Förderung

Die Fachunternehmererklärung (FUE) belegt gegenüber BAFA und KfW, dass die eingebauten Bauteile und Anlagen die geforderten technischen Mindestanforderungen erfüllen. Fehlt sie, verweigert der Fördergeber die Auszahlung — auch nachträglich.

Fachunternehmererklärung: Ohne Nachweis keine Förderung

Was gehört in eine FUE?

  • Angaben zum ausführenden Betrieb inklusive Unterschrift und Stempel.
  • Genaue Bauteilbezeichnung, Hersteller, Typ und U-Wert bzw. Effizienzkennwert.
  • Ausführungsdatum, Rechnungsnummer und Adresse der Liegenschaft.
  • Bestätigung, dass die Ausführung den Mindestanforderungen der BEG entspricht.

Häufige Fehlerquellen

Viele FUE werden zu allgemein ausgefüllt oder enthalten Bauteilangaben, die nicht mit der eingereichten Rechnung übereinstimmen. Auch fehlende Datenblätter oder falsche Vorlagen führen dazu, dass der Zuschuss zurückgefordert wird. Wir prüfen die Erklärung im Rahmen der Baubegleitung und stimmen sie mit dem ausführenden Handwerksbetrieb ab.

So sichern Sie sich ab

Verlangen Sie die FUE bereits mit dem Angebot und lassen Sie sich das aktuelle BAFA-/KfW-Formular vorlegen. Der beste Zeitpunkt ist vor Vertragsschluss — nachträgliche Korrekturen kosten Zeit und Nerven.

Auf den Punkt

Fordern Sie die Fachunternehmererklärung schon beim Angebot ein. So verhindern Sie Rückforderungen und beschleunigen die Auszahlung.

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