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Förderungen 22. Juli 2026 6 Min. Lesezeit

Neue BEG-Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre Sanierung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde grundlegend reformiert. Ab sofort sind bis zu 80 % Zuschuss beim Heizungstausch möglich, die BAFA-Einzelmaßnahmen wurden neu strukturiert und das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) kombiniert sich attraktiv mit den Bundesprogrammen. Wir fassen die neuen Fördersätze kompakt zusammen – und zeigen, wie unser kostenloser Fördermittel-Check binnen Minuten Ihren persönlichen Förderanspruch ermittelt.

Neue BEG-Förderung 2026: Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • KfW 458 Heizungstausch: bis zu 80 % Zuschuss (30 % Grund + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + gestaffelter Einkommensbonus + Familienzuschlag).
  • Effizienzbonus (5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) entfallen ersatzlos.
  • BAFA EBW Einzelmaßnahmen: 15 % Grundzuschuss, mit iSFP +5 % nur auf Kostenanteile über 30.000 € (effektiv 15–20 %).
  • iSFP verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten (EFH bis 60.000 €).
  • Fachplanung & Baubegleitung: 50 % Zuschuss – max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 €/WE, gedeckelt bei 20.000 € (MFH ab 3 WE).
  • KfW-Ergänzungskredit: bis 120.000 € pro WE, bis 2,5 %-Punkte unter Marktzins (Haushaltseinkommen bis 90.000 €).
  • München FKG: kommunale Zusatzförderung im Stadtgebiet (PLZ 80331–81929).

KfW 458 – Heizungstausch mit bis zu 80 % Zuschuss

Der Austausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, H₂-Heizung oder ein Gebäudenetz bleibt das Herzstück der Förderung. Die Boni sind neu strukturiert und addieren sich auf maximal 80 % – allerdings nur bei geringem Haushaltseinkommen. Für alle anderen liegt die Kappungsgrenze bei 70 %.

  • Grundförderung: 30 % – auch für Nichtwohngebäude.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +16 % (Öl/Kohle/Nachtspeicher jedes Alter; Gas nur wenn Zentralheizung ≥ 20 Jahre oder Konstanttemperaturkessel).
  • Einkommensbonus (gestaffelt, selbstnutzende Eigentümer): +40 % bis 30.000 € zvE, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 €.
  • Familienzuschlag: 10.000 € Freibetrag je minderjährigem Kind auf das zvE.
  • Max. 80 % nur bei Einkommen ≤ 30.000 € (bzw. Familien ≤ 40.000 €) – ansonsten max. 70 %.

Förderfähige Höchstkosten: 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE. Effizienzbonus (bisher 5 %) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 € für Biomasse mit Feinstaubfilter) entfallen mit der Reform. Achtung: Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt ab dem 01.02.2027 halbjährlich ab – 12 % (ab 02/2027), 8 % (ab 08/2027), 4 % (ab 02/2028). Wer den vollen Bonus mitnehmen will, sollte den Antrag rechtzeitig stellen.

BAFA EBW – Einzelmaßnahmen an Hülle & Anlagentechnik

Dämmung, Fenster, Lüftung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden weiterhin über die BAFA gefördert – mit einer neu geregelten iSFP-Staffelung: 15 % Grundzuschuss auf die ersten 30.000 € förderfähige Kosten, +5 % Bonus nur auf den Kostenanteil OBERHALB 30.000 € (wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt). Der effektive Fördersatz bewegt sich damit je nach Investitionshöhe zwischen 15 % und 20 %.

Förderfähige Höchstkosten ohne iSFP: 30.000 € (1. WE / EFH), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE). Mit iSFP verdoppeln sich die Grenzen (EFH bis 60.000 €).

Rechenbeispiel EFH mit iSFP, 150.000 € förderfähige Investition (gedeckelt auf 60.000 €): 30.000 € × 15 % + 30.000 € × 20 % = 10.500 € BAFA-Zuschuss (effektiv 17,5 %)."

FAIR. FOR ENERGY

Fachplanung & Baubegleitung – 50 % obendrauf

Zusätzlich zur Maßnahmenförderung übernehmen KfW (bei Heizungstausch) bzw. BAFA (bei Einzelmaßnahmen) 50 % der Honorarkosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE). Höchstförderung: 5.000 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, 2.000 € je Wohneinheit im Mehrfamilienhaus (ab 3 WE) – gedeckelt bei 20.000 € pro Gebäude. Für Nichtwohngebäude gelten 5 €/m² NGF, max. 20.000 €.

KfW-Ergänzungskredit für alle Maßnahmen

Wer den Eigenanteil finanzieren möchte, kann den KfW-Ergänzungskredit nutzen: bis zu 120.000 € pro Wohneinheit (Nichtwohngebäude: 500 €/m² NGF, max. 5 Mio. € pro Vorhaben) – bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € um bis zu 2,5 %-Punkte unter dem marktüblichen Zins.

München FKG – die kommunale Zusatzförderung

Im Stadtgebiet München (PLZ 80331–81929) ergänzt das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) die Bundesprogramme – kumulierbar mit BAFA und KfW bis zur beihilferechtlichen Obergrenze. Auch die Baubegleitung wird kommunal bezuschusst. Details prüfen wir individuell im Fördercheck.

Ausblick

Ab Q1 2027 kommt ein Wertschöpfungsbonus von +15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen hinzu. Gleichzeitig sinken die Höchstbeträge und der Klimageschwindigkeitsbonus stufenweise – jetzt handeln lohnt sich also doppelt.

So sichern Sie sich die maximale Förderung

  • 1. iSFP erstellen lassen – hebt die förderfähigen Höchstkosten und bringt +5 % oberhalb 30.000 €.
  • 2. Antrag VOR Vorhabenbeginn stellen – bei KfW, BAFA und ggf. FKG München.
  • 3. Fachunternehmererklärung und EEE-Baubegleitung einplanen (50 % Zuschuss).
  • 4. Fördercheck nutzen: In unter 3 Minuten kennen Sie Ihre persönliche Förderquote.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Fördermittel-Check auf der Startseite: Sie erhalten eine belastbare Einschätzung zu KfW 458, BAFA EBW, Fachplanung/Baubegleitung und FKG München – inklusive maximaler förderfähiger Kosten und einer persönlichen Empfehlung per E-Mail.

Auf den Punkt

Die BEG-Reform 2026 bringt eine klare Bonusstruktur: bis zu 80 % Zuschuss beim Heizungstausch (bei geringem Einkommen, sonst 70 %), effektiv 15–20 % bei BAFA-Einzelmaßnahmen mit iSFP, 50 % auf Fachplanung & Baubegleitung – plus kommunale FKG-Förderung in München. Wer strukturiert plant und den Klimageschwindigkeitsbonus vor 01.02.2027 mitnimmt, sichert sich fünfstellige Zuschüsse.

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