Gesetzgebung 18. Mai 2026 4 Min. Lesezeit
Update Heizungsgesetz: Gesetzesentwurf ist beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Damit werden GEG-Anforderungen und BEG-Förderung erstmals unter einem Dach zusammengeführt.

Was ändert sich für Heizungen?
- 65-%-EE-Pflicht bleibt bestehen — mit erweiterten Erfüllungsoptionen.
- Kommunale Wärmeplanung bleibt Voraussetzung für den Umstiegszeitpunkt.
- Öl- und Gaskessel dürfen bis 2044 weiter betrieben werden, sofern die Wärmeplanung dies zulässt.
- H2-Ready-Gasheizungen sind nur zulässig, wenn ein verbindlicher Netzumbauplan vorliegt.
Was heißt das für Sie?
Wer heute noch mit Gas oder Öl heizt, sollte den Umstieg planen — nicht überstürzen. Für München gilt: Fernwärmegebiete sind großflächig ausgewiesen, für Dachau und Umgebung dominiert die Wärmepumpenlösung. Eine ehrliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist Pflicht.
Auf den Punkt
Das GModG ist Chance, nicht Bedrohung — vorausgesetzt, Sie planen den Heizungstausch mit Blick auf Ihre Wärmeplanung und Förderfähigkeit.



