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Gesetzgebung 18. Mai 2026 4 Min. Lesezeit

Update Heizungsgesetz: Gesetzesentwurf ist beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Damit werden GEG-Anforderungen und BEG-Förderung erstmals unter einem Dach zusammengeführt.

Update Heizungsgesetz: Gesetzesentwurf ist beschlossen

Was ändert sich für Heizungen?

  • 65-%-EE-Pflicht bleibt bestehen — mit erweiterten Erfüllungsoptionen.
  • Kommunale Wärmeplanung bleibt Voraussetzung für den Umstiegszeitpunkt.
  • Öl- und Gaskessel dürfen bis 2044 weiter betrieben werden, sofern die Wärmeplanung dies zulässt.
  • H2-Ready-Gasheizungen sind nur zulässig, wenn ein verbindlicher Netzumbauplan vorliegt.

Was heißt das für Sie?

Wer heute noch mit Gas oder Öl heizt, sollte den Umstieg planen — nicht überstürzen. Für München gilt: Fernwärmegebiete sind großflächig ausgewiesen, für Dachau und Umgebung dominiert die Wärmepumpenlösung. Eine ehrliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist Pflicht.

Auf den Punkt

Das GModG ist Chance, nicht Bedrohung — vorausgesetzt, Sie planen den Heizungstausch mit Blick auf Ihre Wärmeplanung und Förderfähigkeit.

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